Versicherungen

ZUSATZINFORMATIONEN

Darüber hinaus besteht für gemeinnützige Vereine die Möglichkeit der freiwilligen Unfallversicherung bei der VBG für alle gewählten oder beauftragten Ehrenamtsträger:

Freiwillige Unfallversicherung im Ehrenamt
(Weblink)

Der BSB hat für seine Mitgliedsvereine über die die BERNHARD Assekuranzmakler GmbH &Co. KG ein Versicherungspaket abgeschlossen, welches außer einer Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung auch eine Unfallversicherung beinhaltet

Die Haftpflichtversicherung

  • deckt alle Sach- und Personenschäden pauschal mit 5 Millionen Euro
  • vom Verein oder Chor gemietete Räume sind mitversichert
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten beweglichen Sachen werden ersetzt
  • Verlust von Fremdschlüsseln versichert

Die Unfallversicherung

  • zahlt bei Invalidität bis zu 80.000 Euro
  • Bei einem Todesfall unterstützt die Versicherung Ihre Hinterbliebenen.
  • Bei stationärer Behandlung erhalten Sie 30,00 Euro Krankenhaustagegeld & Genesungsgeld.

Die Rechtsschutzversicherung

  • vereint Straf-, Schadenersatz-, Arbeits- und Sozialgerichts-, Steuer-Rechtsschutz sowie Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • gibt Unterstützung in Gerichtsverfahren zum Datenrecht

Dieses Paket wurde für alle Mitgliedsvereine abgeschlossen und ist im Jahresmitgliedsbeitrag enthalten. Zusätzlich können einzelne Chöre oder Vereine weitere Versicherungen über den Versicherungsmakler optional abschließen z. B. Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung und Inventarversicherung).