Staatliche Förderung

Das Bayerische Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst gewährt den bayerischen Laienmusikverbänden nach den Richtlinien zum Vollzug des Bayerischen Musikplans im Bereich der Laienmusik Zuwendungen, welche die Verbände in die Lage versetzen, ihre musisch-kulturellen Aktivitäten durchzuführen und besonders die musikalische Kinder- und Jugendarbeit sowie die Seniorenarbeit zu verstärken. Auf Antragstellung werden den gemeinnützigen Mitgliedsvereinen des Bayerischen Sängerbundes aus diesem Zuschuss ebenfalls Mittel weiter bewilligt. Im folgenden können Sie nachlesen, welche Fördermöglichkeiten es gibt, und auf welchem Weg die Antragstellung erfolgt.

Fördermöglichkeiten:

  • Allgemeiner Staatszuschuss für Noten und Schulungsmaterial, Schulungsmaßnahmen, Jugendarbeit sowie zur Anschaffung von Instrumenten.
  • Ensembleleiterförderung
  • Internationale Begegnungen
  • Beitragsfreiheit von Kinder- und Schulchören
  • Übernahme der GEMA-Gebühren für nicht-gesellige Chorveranstaltungen

Abgabetermine:

  • 15.03. Zuschussanträge Internationale Begegnungen, Förderzeitraum laufendes Jahr
  • 30.06. Zuschussanträge Ensembleleiter, Förderung für laufendes Jahr
  • Voraussetzung: Nachweis kontinuierlicher Probenarbeit und Qualifikation Ensembleleiter/in Vorjahr
  • 30.11. Anträge auf allgemeinen Staatszuschuss, Förderzeitraum 01.12. Vorjahr - 30.11. laufendes Jahr

Zuschussanträge online stellen

Liebe Mitglieder,
seit 2016 sind sowohl die Zuschussanträge für den allgemeinen Bereich (Noten/Schulungsmaterial, Schulungen, Instrumente, Jugendarbeit) als auch die Ensembleleiterzuschussanträge online über die Mitgliederverwaltung zu stellen.
Dazu loggen Sie sich mit Ihren bekannten Zugangsdaten in die Mitgliederverwaltung des BSB ein. Dort klicken Sie auf das Feld „Zuschüsse-Allgemeiner Staatszuschuss" bzw. "Zuschüsse- Ensembleleiter".
Es erscheint das entsprechende Online-Antragsformular. Die Formulare orientieren sich an den bisherigen Papierformularen und und sind mit den Stammdaten des Vereins, bzw. des Ensembles vorbelegt. Damit wird Ihnen die Arbeit erleichtert und bisherige Fehlerquellen werden reduziert.
Sobald Sie alle leeren Formularfelder gefüllt und gespeichert haben und die drei Kreuzchen am Ende gesetzt haben, senden Sie den Antrag zunächst online ab. Achtung - nach dem Online-Absenden kann der Antrag nicht mehr geändert werden!
Um die Antragstellung vollständig abzuschließen, müssen Sie den Antrag ausdrucken und unterschreiben. Der unterschriebene Antrag ist zusammen mit den für den jeweiligen Antrag geforderten Anlagen per Briefpost an die BSB-Geschäftsstelle zu senden.
Einsendeschluss für die Ensembleleiter-Zuschussanträge (Förderbereich 2019) ist der 30. Juni 2019. Für den allgemeinen Staatszuschuss (Förderbereich 1.12.2018 - 30.11.2019) ist der Einsendeschluss der 30.11.2019.

Allgemeiner Staatszuschuss - Förderrichtlinien

Die Zuschussrichtlinien des BSB für den allgemeinen Staatszuschuss orientieren sich an den Richtlinien zum Vollzug des Bayerischen Musikplans. Seit 2018 neu und im Sinne unserer Mitglieder ist die Bezuschussung von Schulungsmaterial, welches unter dem Bereich Noten und Schulungsmaterial eingereicht werden kann, hierunter fallen z.B. Übungs-CD`s oder Fachliteratur. Bitte führen Sie dies nicht im Bereich „Schulungen“ sondern im Bereich "Noten + Schulungsmaterial" auf. Schulungen sind besondere über die "normale Probenarbeit" hinausgehende Maßnahmen, die mindestens einen ganzen Tag umfassen und den gesamten Chor einbeziehen. Beispielsweise können dies Tagesseminare mit fremden Dozenten sein oder Teilnahme an Wettbewerben. Hierzu sind neben Originalrechnungen Teilnehmerlisten und Probenpläne einzureichen. Während Noten und Schulungsmaterial prozentual bezuschusst werden, richtet sich die Bezuschussung von Schulungen nach Schulungsdauer und Teilnehmerzahl.

Antrag auf Förderung internationaler Begegnungen (Weblink)
Richtlinien zur Vergabe des Allgemeinen Staatszuschusses (PDF, 143 kB, 22.05.2020)
Richtlinien zur Vergabe des Ensembleleiterzuschusses (Weblink)