Mitglied werden

Mitglieder im Bayerischen Sängerbund sind die ihm angeschlossenen Chorvereinigungen. Der Bayerische Sängerbund ist in 21 Sängerkreise aufgeteilt. Jeder neue Mitgliedsverein wird gebietsmäßig einem dieser Sängerkreise zugeordnet.

 

Leistungsübersicht:

  • Vertretung der Interessen der Chorsänger in Politik, Kultur und Wirtschaft durch den BSB-Vorstand
  • Vermittlung von musischer Bildung in Schulungen und über Veröffentlichungen durch den Musikausschuss
  • hochqualifizierte Ansprechpartner im Musikausschuss als Berater der Chöre und als Dozenten
  • kompetente Beratung zu allen Fragen rund um den Verein, zu Rechtsfragen und zur Gema durch Vorstand, BSB-Geschäftsstelle und mit Hilfe von Veröffentlichungen
  • Kontakte zu anderen Chören und Chorsängern bei Kreissingen, Chortagen, überregionalen oder internationalen Veranstaltungen anderer Dachverbände, bei BSB-Schulungsveranstaltungen oder im überregionalen Ensemble
  • Mitgliedschaft im Bayerischen Musikrat (BMR), der Arbeitsgemeinschaft Alpenländischer Chorverbände (AGACH) sowie über die Arbeitsgemeinschaft freier Chorverbände (AGfC) Mitglied im Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V.
  • Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung
  • aktuelle Informationen und Berichte in der Bayerischen Sängerzeitung, z.B.: Berichte aus anderen Sängerkreisen und -bünden, Berichte rund um die Musik und zu kulturpolitischen Themen, Antworten zu Vereinsfragen, Ankündigungen von Schulungen, andere Veranstaltungs- und Konzerthinweise, Chorleiterbörse, Literaturvorschläge etc.
  • Chorleiterausbildung in Eigenregie mit Prüfung zur staatlichen Anerkennung als Laienchorleiter
  • Bad Feilnbacher Chorwoche: Schulungen für verschiedene (derzeit 8) Chorgattungen
  • weitere Seminare für Chorsänger und Chorleiter außerhalb der Chorwoche
  • Chortage und andere überregionale Veranstaltungen
  • verbandseigenes Schulungszentrum
  • BSB-Notenarchiv (Leihmaterial)
  • Ehrungen für aktive Sängerinnen und Sänger, für Vereine, für Chorleiter und Chorleiterinnen sowie für besonderes ehrenamtliches Engagement im Verein bzw. um das Chorwesen
  • Ehrung für Vereine anlässlich des 100-jährigen Jubiläums durch Zelterplakette
  • besondere Förderung der Jugend durch Beitragsfreiheit von Kinder- und Schulchören, musikalische Weiterbildung von Erzieherinnen, Carusos-Qualitätsmarke für musikalisch besonders aktive Kindergärten sowie Kinder-Jugendchortage
  • Weitergabe von staatlichen Fördermitteln zu: Notenanschaffungen, Schulungsmaßnahmen, Jugendarbeit, Instrumentenanschaffung und Ensembleleiterförderung
  • keine GEMA-Gebühren für Konzerte/Konzertanmeldung über den Bayerischen Sängerbund

Mitgliedsbeitrag:

Sockelbetrag pro Verein35,- €/Jahr
Erwachsene aktive Sängerinnen und Sänger10,- €/Jahr
Jugendliche 18 bis 27 Jahre8,- €/Jahr
Kinder und Jugendliche bis 17 Jahrebeitragsfrei
Kinder- und Schulchörebeitragsfrei
Pflichtbezug der Bayerischen Sängerzeitungfrei (im Beitrag enthalten)

Jeder Mitgliedsverein wird einem Sängerkreis zugeordnet (§8 der Satzung). Die Sängerkreise erheben einen eigenen geringfügigen Mitgliedsbeitrag zur Finanzierung Ihrer Arbeit.

Pflichtbezug von Zeitschriften:

Bayerische Sängerzeitung (Verbandsorgan des BSB):
Erscheinungsweise 10 mal jährlich

bis 15 Vereinsmitglieder1 Exemplar
16-30 Vereinsmitglieder2 Exemplare
31-45 Vereinsmitglieder3 Exemplare
46-60 Vereinsmitglieder4 Exemplare
61-75 Vereinsmitglieder5 Exemplare
ab 76 Vereinsmitglieder6 Exemplare

Wenn Sie nach diesen Informationen gerne Mitglied im Bayerischen Sängerbund werden möchten, so senden Sie beiliegendes Anmeldeformular ausgefüllt an unsere Geschäftsstelle:

Aufnahmeformular für Chöre (PDF, 146 kB, 07.01.2019)

Die namentliche Mitgliederliste ist in digitaler Form per e-mail  an die BSB-Geschäftsstelle zu senden ist (z.B. Excel-Tabelle). Die Liste muss folgende Daten beinhalten: Nachname, Vorname, Geburtsdatum und Geschlecht. Weitere Angaben sind nicht verpflichtend.

Muster einer Namensliste zum Download (XLSX, 11.2 kB, 18.05.2020)