GEMA Rahmenvertag

Wie erfolgt die Gema-Meldung?

  • die Gema-Anmeldeformulare herunterladen und vollständig ausfüllen
  • der Anmeldung zwei Konzertprogramme beifügen
  • vollständig ausgefülltes GEMA-Anmeldeformular und zwei Konzertprogramme zeitnah (maximal bis 3 Wochen nach der Veranstaltung) an die BSB-Geschäftsstelle, Hans-Urmiller-Ring 24, 82515 Wolfratshausen senden.

Was bedeutet das für die Mitgliedschöre und den BSB im Einzelnen?

  • Es können seit 2018 sowohl Chorkonzerte als auch rein gesellige musikalische Veranstaltungen über den Bayerischen Sängerbund angemeldet werden.
  • Die GEMA-Meldungen werden in der BSB-Geschäftsstelle gesammelt, registriert und monatlich an die GEMA weitergeleitet.
  • Alle aus den gemeldeten Konzerten resultierenden Kosten werden durch den Bayerischen Sängerbund übernommen. Die Chöre erhalten hierüber keine Rechnungen.
  • Lediglich die Kosten für gesellige Veranstaltungen sind durch die Chöre selbst zu bezahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt von der Gema direkt.
  • Die Vereinfachung des Verfahrens garantiert einen geringeren Verwaltungsaufwand und beseitigt Rechtsunsicherheiten bei früher zu klärenden Detailfragen.

Warum müssen die Chöre weiterhin Programmmeldungen abgeben?

  • damit zeitgenössische Musiker ihre verdienten Tantiemen erhalten
  • zu Überprüfungszwecken und als Grundlage der Vertragsanpassung für zukünftige Jahre.
  • Der BSB übernimmt die Kosten für ANGEMELDETE KONZERTE! Für Kosten, die einem Chor entstehen, weil ein Konzert nicht ordnungsgemäß gemeldet wurde, kommt der BSB nicht auf.

Was ist zu tun, wenn eine Chorveranstaltung NICHT dem Rahmenvertrag unterliegt?

Für alle öffentlichen Musikwiedergaben, die nicht unter den Rahmenvertrag fallen, müssen Sie bei der GEMA eine Lizenz erwerben. Als Mitglied des Bayerischen Sängerbundes erhalten Sie einen Nachlass von 20%.

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zu weiteren Musiknutzungen (z.B. CD-Herstellung) (Weblink)
zur Internetseite mit Gema-Anmeldung BSB-Mitglied (Weblink)