BSB-Mitgliederversammlung 2020 - verschoben!

Termin

Samstag, 28. März 2020 ab 10.00 Uhr

Ein neuer Termin wir an dieser Stelle rechtzeitig bekanntgegeben.
 

ANMELDUNG

Um Anmeldung wird gebeten!

ANMELDUNG

Tagungsort

Mirskofen (Nähe Landshut, Autobahnausfahrt A 92 Altheim/Essenbach), Gasthaus Luginger,
Obere Sendlbachstraße 11, 84051 Mirskofen, Tel. 08703/93300

Tagungsbeginn

10.00 Uhr

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Versammlung
  3. Berichte des Bundesvorstandes, des Musikausschusses und der Geschäftsführung
  4. Kassenbericht
  5. Aussprache zu den Berichten
  6. Bericht der Rechnungsprüfer und Entlastung des Bundesvorstandes
  7. Neuwahlen des Präsidiums und der Rechnungsprüfer
  8. Beschlussfassung über den Mitgliedsbeitrag
  9. Beschlussfassung über folgende Satzungsänderungen:
    - Einfügung von Ziffer 4 neu in §4 der Satzung
    - Änderung von § 10 Nr. 6 der Satzung
  10. Behandlung eingegangener Anträge
  11. Planungen und Termine
  12. Verschiednes

Karl Weindler
Präsident


Erläuterungen zur Tagesordnung:

Erläuterung zu Tagesordnungspunkt Nr. 8:
Das Präsidium schlägt vor, den Beitrag in bisheriger Höhe fortzuschreiben.

Erläuterung zu Tagesordnungspunkt Nr. 9:
Das Präsidium schlägt folgende Satzungsänderungen vor:
§4 der Satzung - Einfügung einer Ziffer 4
Zur Sicherstellung einer zeitgemäßen Kommunikation teilt das Mitglied dem BSB eine stets aktuelle E-Mailadresse mit, an die Einladungen zur Mitgliederversammlung und sonstige Informationen gerichtet werden können.

Neufassung § 10 Nr. 6 der Satzung
§10 Nr. 6 - NEU

Einladungen zur Mitgliederversammlung erfolgen unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von vier Wochen durch Veröffentlichung auf der Homepage des BSB und als E-Mail an die von dem einzelnen Mitglied der Geschäftsstelle bekanntgegebene E-Mail-Adresse.
§10 Nr. 6 ALT
Einladungen zur Mitgliederversammlung erfolgen unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von vier Wochen durch Veröffentlichung in der Sängerzeitung und im Internet.

Weitere Anmerkungen:

  • Die Mitgliederversammlung ist die Versammlung der Delegierten der einzelnen dem Bayerischen Sängerbund e.V. angehörenden Chorvereinigungen (§ 10  der Satzung)
  • Für das Stimmrecht bzw. die Vertretung gilt § 11 der Satzung.
  • Der schriftliche Rechenschaftsbericht steht Ihnen im internen Downloadbereich zur Verfügung.