Corona und Chorbetrieb!

Corona und Chorbetrieb

Wann unsere Chöre wieder proben dürfen und unter welchen Rahmenbedingungen, gibt die Staatsregierung vor. Als vom Freistaat Bayern geförderter Verband halten wir uns konsequent an die Vorgaben.
Irgendwelche Meinungsäußerungen, was wann und wie zukünftig eintreten könnte, sind nicht angezeigt und in keiner Weise hilfreich.
Das gilt auch für die vielen Informationen und wohlgemeinten Ratschläge, die sich in den Medien im Umlauf befinden. Links dazu stellen wir auf unserer Homepage ein, um unseren Chören diese Informationen zugänglich zu machen. Wir weisen darauf hin, dass es sich stets um die Auffassung der jeweiligen Autoren handelt, die Inhalte nicht von uns geprüft sind und keine Meinungsäußerung des Bayerischen Sängerbundes darstellen. Insoweit übernehmen wir keinerlei Haftung.

Nach unserer Kenntnis ruht in unserem Verbandsgebiet weitgehend der gesamte Chorbetrieb.
In diesem Zusammenhang sind bereits an uns Fragen herangetragen worden, welche Auswirkungen nicht stattfindende Proben auf die Verpflichtung der Vereine hat, ihre Chorleiter zu bezahlen.
Eine allgemein zutreffende Antwort darauf können wir nicht geben. Es kommt hier auf die vertraglichen Vereinbarungen im Einzelfall an.
Aus Sicht der Chorleiter ist die Frage für diejenigen besonders von Bedeutung, die als Musiker mit dieser Tätigkeit einen Teil ihres Lebensunterhalts bestreiten und auf die Einnahmen angewiesen sind.
Die Bayerische Staatsregierung weiß um die Problematik im Kulturbereich und bietet auch in diesem Bereich Hilfen an.
Wir können daher für die von der angesprochenen Thematik besonders betroffenen Chöre und Chorleiter nur die Empfehlung aussprechen, losgelöst von bestehenden vertraglichen Verpflichtungen aufeinander zuzugehen und nach einer für beide Seiten verträglichen Lösung zu suchen.